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Arbeiterkammer (AK) Grieskirchen
Beratung in Arbeits- und Sozialrecht, Lehrlings und Jugendschutz, Bildungs- und Lohnsteuerfragen
Elisabeth Marschalek
für: Mitglieder der AK Oberösterreich, KonsumentenInnen, MieterInnen
Zusätzlich gibt es für alle OberösterreicherInnen unabhängig von der AK-Zugehörigkeit Beratung in Konsumentenfragen sowie für MieterInnen in Fragen des Wohnrechts.
Alle AK-Beratungsangebote sind kostenlos.
Persönliche Beratung im Arbeits- und Sozialrecht während der Öffnungszeiten. Um Terminvereinbarung unter Tel. 050-6906-4511 wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden.
Persönliche Bildungsberatung alle 14 Tage am Dienstag ab 16.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 050-6906-4511.
Telefonische Beratung im Arbeits- und Sozialrecht während der Öffnungszeiten und am Dienstag bis 19.00 Uhr unter Tel. 050-6906-1 – aus ganz Oberösterreich.
Andere telefonische Beratungen während den Öffnungszeiten:
Konsumentenberatung: 050-6906-2
Lohnsteuerberatung: 050-6906-1603
Wohnrechtsberatung: 050-6906-1602
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 7.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr - 13.30 Uhr
Bereiche: Arbeitslosengeld, Arbeitslosigkeit, Arbeitsstiftung, Berufsorientierung, Mindestsicherung, Qualifizierung, Weiterbildung, Wiedereinstieg, Mobbing, Beihilfen/Förderungen, Beratung, Nachholen von Bildungsabschlüssen, Qualifizierung, Umschulung, Weiterbildung, Beihilfen, Lohnsteuerausgleich, Sozialhilfe/BMS, Patientenanwaltschaft, berufliche Rehabilitation, Anerkennung von Bildungsabschlüssen, Arbeit, Arbeiten im Ausland, mehrsprachige Beratung, Diskriminierung, Konsumentenschutz, Mieterschutz, Pension, Beihilfen, Mieterschutz
Beratung zu Pension und Rehabilitation ins Berufsleben (P.U.R.) (Sprechtag Grieskirchen)
Klärung, ob Pension oder Rehabilitation ins Berufsleben sinnvoll ist
Unterstützung und Beratung bei Fragen zur Arbeitsfähigkeit, sozialen Rahmenbedingungen sowie rechtliche Unterstützung bei Pensionsverfahren
Wir klären ab, was für Sie sinnvoll möglich ist: Pension oder berufliche bzw. medizinische Rehabilitation.
In einem ausführlichen und kostenlosen Beratungsgespräch geben wir Ihnen – unter Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen – Antwort auf Fragen wie z.B.:
- Kann ich um Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension ansuchen?
- Ab wann gelte ich als arbeitsunfähig?
- Was ist das Rehageld? Was ist das Umschulungsgeld?
- Kann ich auch neben der Arbeit um Pension ansuchen?
- Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?
- Wann kann ich in die Alterspension gehen?
- Was ist ein Berufsschutz? Was ist ein Tätigkeitsschutz? Habe ich einen?
- Habe ich Anspruch auf Umschulung?
- Wann besteht ein Anspruch auf welche Pension?
- Was passiert während eines Pensionsverfahrens?
- Welches Einkommen habe ich während eines Pensionsverfahrens?
Wenn wir nach umfassender Abklärung zur Auffassung kommen, dass Sie nicht mehr ausreichend arbeitsfähig sind, unterstützen wir beim Pensionsverfahren. Das beginnt bei der Antragstellung geht bis zur Vertretung vor dem Sozialgericht. Vor Gericht vertreten wir Sie in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei, die auf Pensionsrecht spezialisiert ist.
nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Bereiche: Arbeitslosigkeit, berufliche Rehabilitation, berufliche Rehabilitation, Pension