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Beratungsstelle für AsylwerberInnen (Schärding)
Orientierung und Hilfestellung in sozialen und rechtlichen Fragen
für AsylwerberInnen sowie Flüchtlinge, die noch Anspruch auf Grundversorgung haben
Bereiche: Flucht/Asyl, Grundversorgung, Flucht/Asyl
Caritas Sozialberatung Schärding
Beratung und Hilfe für Menschen in existentiellen Notsituationen
Voraussetzung sind Volljährigkeit und ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich. Ausgenommen sind AsylwerberInnen und Subsidiär Schutzberechtigte in der Grundversorgung.
Neben einer umfassenden professionellen Beratung wird gegebenenfalls auch eine finanzielle Überbrückungshilfe geleistet.
Mit 12 Beratungsstellen und Sprechtagen ist die Caritas Sozialberatung über ganz Oberösterreich verteilt.
Öffnungszeiten:
Montag: 9.00-12.00
und nach Terminvereinbarung
Bereiche: Finanzielles, Schwangerschaft, Behörden, Sozialhilfe/BMS, einmalige Hilfen, Existenzsicherung, Flucht/Asyl, Flucht/Asyl
Projekt I-C-E (Schärding)
Beratung für Asylberechtigte und Subsidiär Schutzberechtigte
Unterstützung nach Erhalt eines positiven Asylbescheides bei Start in ein eigenständiges Leben (schließt zeitlich an die Betreuung während des Asylverfahrens an)
Hilfe bei Behördenkontakten, bei der Wohnungssuche, bei der Vermittlung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie mit ausführlicher Information über das österreichische Sozial-, Gesundheits- und Bildungssystem.
Bereiche: Speziell für MigrantInnen, speziell für Migrant/innen, speziell für MigrantInnen, Arbeit, Begleitung zu Behörden, Deutschkurse, Flucht/Asyl, Integrationsangebot, Flucht/Asyl, Speziell für Geflüchtete
Rückkehrhilfe für AsylwerberInnen
Unterstützung bei frewilliger Rückkehr, Perspektivenabklärung
Mit ihrem Projekt IRMA – Integriertes Rückkehrmanagement unterstützt die Caritas AsylwerberInnen und andere Fremde im Falle einer freiwilligen Rückkehr.
Damit eine Entscheidung für oder gegen eine Rückkehr in einer Situation, die kaum Handlungsspielraum zulässt, bewusst getroffen werden kann, ist eine umfassende Perspektivenabklärung in Österreich wie auch im Herkunftsland notwendig. Die Freiwilligkeit steht dabei im Mittelpunkt.
Die Caritas ist ebenso für die in § 52a BFA-VG normierten verpflichtenden Rückkehrberatungsgespräche zuständig.
Dieses Projekt wird durch das BM.I und den europäischen Asyl-, Migrations-und Integrationsfonds gefördert.
Bereiche: Flucht/Asyl, Rückkehrhilfe AsylwerberInnen
