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Es wurden 3 Angebote gefunden.

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Bezirkshauptmannschaft BH Ried
Parkgasse 1, 4910 Ried im Innkreis

weitreichende Informationen zu sozialen Themen und sozialen Leistungen

weitere Informationen und Kontakt

Die Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft ist Anlaufstelle für Fragen zu Kinder- und Jugendhilfe, Mutterberatung sowie Sozialhilfe. 

Informationen über Sozialhilfe, Flüchtlingswesen, Obdachlosenbetreuung, Haushaltshilfe, Pflegegeld und Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen werden hier zur Verfügung gestellt.

Bereiche: Mindestsicherung, Familienbetreuung, Finanzielles, Mütterberatung, Pflegefamilie - IN-Betreuung, Probleme in der Familie, Schwangerschaft, alleinerziehend, Behörden, Beihilfen, Sozialhilfe/BMS, einmalige Hilfen, speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, Pflege

Caritas Sozialberatung Ried im Innkreis
Riedholzstraße 15a, 4910 Ried im Innkreis

Beratung und Hilfe für Menschen in existentiellen Notsituationen

weitere Informationen und Kontakt

Voraussetzung sind Volljährigkeit und ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich. Ausgenommen sind AsylwerberInnen und Subsidiär Schutzberechtigte in der Grundversorgung.

Neben einer umfassenden professionellen Beratung wird gegebenenfalls auch eine finanzielle Überbrückungshilfe geleistet.
Mit 12 Beratungsstellen und Sprechtagen ist die Caritas Sozialberatung über ganz Oberösterreich verteilt.

Öffnungszeiten:
Dienstag: 9.00-12.00

Terminvereinbarung erwünscht

Bereiche: Finanzielles, Schwangerschaft, Behörden, Sozialhilfe/BMS, einmalige Hilfen, Existenzsicherung, Flucht/Asyl, Flucht/Asyl

Familienstiftung / Hilfsfonds für Familien, Alleinerziehende und Schwangere in Not
Kapuzinerstraße 84, 4020 Linz

Einmalige finanzielle Unterstützung für Frauen/Familien

weitere Informationen und Kontakt

für Familien, Alleinerziehende und Schwangere ohne bzw. mit sehr geringem Einkommen und mindestens einem noch nicht schulpflichtigen Kind (wohnhaft in OÖ, unabhängig von Nationalität, Religion und Lebensform)

Einmalige finanzielle Unterstützung für Frauen/Familien mit mindestens einem noch nicht schulpflichtigen Kind in Form einer Beihilfe für Wohnzwecke (Miete, Strom, Heizung) bzw. zur Sicherung des Lebensunterhalts oder für notwendige Anschaffungen.

Anträge können ausschließlich über entsprechende Beratungsstellen eingebracht werden.

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Bereiche: Schwangerschaft, alleinerziehend, einmalige Hilfen, Mietschulden, speziell für Frauen