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Es wurden 2 Angebote gefunden.

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Jugendwohngruppe Schöndorf
Friedhofstraße 21, 4840 Vöcklabruck

Wohn- und Betreuungsplätze für Jugendliche mit Körper- und Mehrfachbeeinträchtigungen

weitere Informationen und Kontakt

Assista Soziale Dienste GmbH
Isabella Kirchsteiger

In der Jugendwohngruppe Schöndorf werden die Jugendlichen durch entsprechende Förderung und Begleitung zu mehr Selbstständigkeit, Selbstorganisation und Selbstbestimmung geführt. Das Wohnangebot ist vollbetreut, das heißt die BewohnerInnen erhalten volle Betreuung und Pflege, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Der stationäre Aufenthalt ist auf 6 Jahre befristet. Das Aufnahmealter liegt zwischen 15 (bzw. Beendigung der Schulpflicht) und 22 Jahren.

Voranmeldungen sind bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Hauptwohnsitz) einzubringen. Die Wohn- und Betreuungskosten werden von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde festgelegt und hängen vom Einkommen der betroffenen Person ab.

Bereiche: speziell für Jugendliche, speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, Wohnbetreuung, speziell für Menschen mit Beeinträchtigung

Mobile Betreuung und Hilfe Vöcklabruck
Wartenburgerstraße 1a, 4840 Vöcklabruck

für Menschen mit körperlicher, psychischer und/oder mehrfach neurologischer Beeinträchtigung

weitere Informationen und Kontakt

Assista Soziale Dienste GmbH
Karl Grabenberger

Unser Angebot richtet sich an Personen, die mit Unterstützung in ihrer eigenen Wohnung leben wollen oder bei ihren Angehörigen wohnen. Das Mindestaufnahmealter ist mit 3 Jahren festgelegt.

Unsere MitarbeiterInnen kommen zu Ihnen nach Hause, helfen bei alltäglichen Dingen des Lebens und begleiten Sie auf Wunsch auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Angehörige werden durch unsere Arbeit entlastet, erhalten Unterstützung und dadurch mehr persönlichen Freiraum.

Die Finanzierung erfolgt durch die OÖ Landesregierung. Bei Bezug von Pflegegeld müssen KlientInnen einen Beitrag leisten, welcher per Bescheid von der Bezirksverwaltungsbehörde festgelegt wird.

Voranmeldungen sind über die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Hauptwohnsitz) einzubringen.

Montag - Samstag: 6.00 - 22.00 Uhr

Bereiche: speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, Kinderbetreuung, speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, Pflege, speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, Wohnbetreuung (mobil), speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung