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ELCO - Elterncoaching /KICO - Kindercoaching Steyr
Coaching und Beratung für Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil
für:
ELCO Coaching und Beratung für psychisch erkrankte Eltern
ELCO Coaching und Beratung für Angehörige und nahe Bezugspersonen
KICO Coaching und Beratung für Kinder und Jugendliche (von 4 bis ca. 20 Jahren)
KICO Gruppe für Kinder von 8-12 Jahren
KICO Coaching und Beratung für Geschwister von psychisch erkrankten Kindern
ELCO unterstützt um mit den besonderen Herausforderungen in ihrer Situation umzugehen. In Einzel- und/oder Familiengesprächen wird auf die individuellen Bedürfnisse der Familie eingegangen. Häufig beinhalten die Beratungsgespräche eine kindgerechte Aufklärung über die psychische Erkrankung, die Aktivierung sozialer Ressourcen, da stabile und sichere Bezugspersonen die Kinder und Jugendlichen stärken oder die Entwicklung von Krisenplänen für den Fall, dass es dem betroffenen Elternteil wieder schlechter geht.
KICO ist Coaching und Beratung für Kinder psychisch kranker Eltern an. Kinder von Eltern mit eine psychische Erkrankung wie z.B. eine Depression, Suchterkrankung, Schizophrenie oder Angststörung können die Situation oft nicht verstehen. Sie haben häufig niemanden mit dem sie darüber reden können und manchmal suchen sie den Grund dafür sogar bei sich selbst. Manche Kinder übernehmen zu viel Verantwortung in der Familie, was zu einer Überforderung führen kann. Auch die mit der Krankheit einhergehende Tabuisierung und Stigmatisierung stellt für die Kinder eine große Belastung dar. Die Kindergruppe und Einzelgespräche bieten hier Unterstützung.
Vereinbaren Sie telefonisch oder per eMail einen Termin für ein Erstgespräch.
Das Angebot ist kostenlos und freiwillig.
Öffnungszeiten:
Dienstag: 9.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 10.00 - 18.00 Uhr (Jounaldienst: 11.00 - 12.00 Uhr)
Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Bereiche: Elternbildung, Kinderrechte, Probleme in der Familie, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, Gesundheitsprävention, Gesundheitsversorgung, Sucht, psychosoziale Beratung, speziell für Jugendliche, speziell für Kinder, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung
Frühförderung (Steyr)
für Familien mit Kindern mit Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten und/oder Beeinträchtigungen
Frühförderung heißt für uns
- die Entwicklung des Kindes in seiner vertrauten Umgebung zu fördern
- das Kind in seinen Entwicklungsschritten spielerisch zu unterstützen, wobei wir von den Stärken des Kindes ausgehen
- vertrauensvolle Beratung und Begleitung der Eltern
- gemeinsam mit den Eltern Fördermöglichkeiten zu erarbeiten
Frühförderung findet zuhause, in der vertrauten, familiären Umgebung des Kindes statt.
Die Kosten für die Frühförderung übernimmt das Land OÖ. Bei Bezug eines Pflegegeldes für das Kind wird ein Selbstbehalt von 10% verrechnet.
nur durch Zuweisung der Bezirkshauptmannschaft
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Bereiche: speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, Frühintervention, Gesundheitsprävention, Pflegende Angehörige, speziell für Kinder, speziell für Menschen mit Beeinträchtigung
Frühförderung (Steyr)
von Kindern mit speziellen Anforderungen bis zum Schuleintritt
für: Familien mit Kindern mit Entwicklungsverzögerungen, mit Verhaltensauffälligkeiten, mit Beeinträchtigungen ab der Geburt bis zum Schuleintritt
Frühförderung heißt für uns
- die Entwicklung des Kindes in seiner vertrauten Umgebung zu fördern
- das Kind in seinen Entwicklungsschritten spielerisch zu unterstützen, wobei wir von den Stärken des Kindes ausgehen
- vertrauensvolle Beratung und Begleitung der Eltern
- gemeinsam mit den Eltern Fördermöglichkeiten zu erarbeiten
Frühförderung findet zuhause, in der vertrauten, familiären Umgebung des Kindes statt.
Die Kosten für die Frühförderung übernimmt das Land OÖ. Bei Bezug eines Pflegegeldes für das Kind wird ein Selbstbehalt von 10% verrechnet.
Kontakt über Bezirkshauptmannschaft
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Bereiche: Frühintervention, Gesundheitsprävention, Pflegende Angehörige, speziell für Kinder, speziell für Menschen mit Beeinträchtigung
Ein Arzt oder eine Ärztin muss die Haus-Kranken-Pflege für Kinder verordnen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Haus-Kranken-Pflege sind für Kinder und Eltern da:
- wenn die Eltern von kranken Kindern Hilfe brauchen
- nach einer Operation
- wenn Wunden nicht heilen
- wenn Kinder zu früh auf die Welt kommen
- wenn Kinder nicht selbst schlucken können
- zur Blutabnahme
- wenn Kinder von Geburt an krank sind
Was kostet die Haus-Kranken-Pflege für Kinder?
Einen Teil der Kosten müssen Sie selbst bezahlen. Den Rest bezahlt das Land Oberösterreich. Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt von Ihrem Einkommen ab.
Bereiche: Pflege, speziell für Kinder
Hebammensprechstunde
Besprechen Sie mit einer Hebamme Ihre Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und den ersten Lebensmonaten Ihres Kindes
Kinderschutzzentrum WIGWAM Steyr
Beratung für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind
für: Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind sowie deren Angehörige, Helfer und Helferinnen.
BERATUNG
Die Erstberatung erfolgt in der Regel per Telefon, in weiterer Folge werden Termine in unseren Beratungsstellen vereinbart.
PSYCHOTHERAPIE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
In der Beratung wird über die Notwendigkeit und das Ausmaß von Psychotherapie entschieden. Wir legen Wert darauf, dass vor Beginn die Bedingungen für eine Psychotherapie hergestellt werden müssen – vor allem der Schutz vor Gewalt. In keinem Fall darf Therapie den Zweck verfolgen, mit Gewalt in welcher Form auch immer, besser umgehen zu können.
PROZESSBEGLEITUNG
Wir übernehmen im Falle einer Anzeige oder bei einem Gerichtsverfahren die psychosoziale Prozessbegleitung. Die juristische Prozessbegleitung nehmen parallel dazu unsere VertrauensanwältInnen wahr. Psychosoziale Prozessbegleitung bedeutet: Wir informieren die Opfer und die Angehörigen zu allen Konsequenzen und Folgen einer Anzeige und zum Ablauf eines Strafverfahrens. Wir begleiten die Betroffenen bei den Einvernahmen durch die Polizei, der kontradiktorischen Einvernahme und der Hauptverhandlung bei Gericht.
Ebenso wichtig ist die persönliche Beratung und Betreuung während der zumeist belastenden Zeit eines Verfahrens. Die Ängste, die Ohnmacht, die Trauer und die Wut der Betroffenen erfordern besondere Aufmerksamkeit.
Das Wigwam ist eine anerkannte Familienberatungsstelle des Familienministeriums. Seit dem Jahr 2013 hat das Wigwam in Kirchdorf/Krems eine Außenstelle, damit decken wir die Zuständigkeit für die Bezirke Steyr, Steyr/Land und Kirchdorf ab.
Das Wigwam wird von der Stadt Steyr, dem Land OÖ Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, dem Bundesministerium für Familie und Jugend, dem Justizministerium, dem Sozialhilfeverband Kirchdorf und Sponsoren finanziert.
Das Kinderschutzzentrum Wigwam ist Mitglied des Bundesverbands der österreichischen Kinderschutzzentren.
Bereiche: Gewalt, speziell für Jugendliche, Kinderrechte, Therapie, speziell für Jugendliche, speziell für Kinder, Familie, Gewalt, Kinderrechte
Wie hilft Logopädie?
9 von 10 Kindern lernen durch den Logopädie-Unterricht wie man richtig redet.
Wenn die Kinder in die Schule kommen, ist es wichtig, dass sie richtig sprechen können. Nur so lernen sie auch richtig lesen und schreiben.
Wie bekomme ich Logopädie für mein Kind?
Bei der Volkshilfe Oberösterreich arbeiten 36 Logopädinnen. Sie kommen in alle öffentlichen Kinder-Gärten in Oberösterreich. Dort untersuchen sie alle Kinder, die zwischen 4 und 5 Jahren alt sind. Manchmal kommen sie auch in Privat-Kinder-Gärten. Nach der Untersuchung kommen die Eltern zu einem kurzen Beratungsgespräch in den Kindergarten. Dabei bespricht die Logopädin mit den Eltern das Untersuchungs-Ergebnis und ob das Kind Logopädie-Unterricht braucht.
Was kostet Logopädie?
Das kommt auf die Kranken-Kasse an. Die meisten Kranken-Kassen bezahlen die Therapie vollständig. Manche Kranken-Kassen bezahlen nur einen Teil. Dann müssen die Eltern aber höchstens 5 Euro selbst bezahlen.
Zum ersten Therapie-Termin sollen die Eltern eine Überweisung von einer Ärztin oder einem Arzt mitbringen.
Bereiche: speziell für Kinder, speziell für Kinder