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Berufsausbildungsassistenz
Begleitung, Beratung und Unterstützung für Jugendliche und deren Lehrbetriebe
für: Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschulzeit, mit negativem bzw. ohne NMS- oder Hauptschulabschluss, mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes, mit sonstigen Erschwernissen
Zuweisung durch Jugendcoaching, AMS, (Jugend-)Arbeitsassistenz
Wir entwickeln laufend neue Ansätze und Methoden, um die besonderen Bedürfnisse von Jugendlichen und ihren individuellen Unterstützungsbedarf zu berücksichtigen und somit gemeinsam die Basis für den erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben zu schaffen.
Zusätzlich zu regulären Lehre gibt es zwei Möglichkeiten für eine Ausbildung für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf: eine Lehre mit verlängerter Lehrzeit sowie eine Teilqualifizierung in einem Lehrberuf (Teillehre). Zwischen den Ausbildungsformen verlängerte Lehre, Teillehre und reguläre Lehre und reguläre Lehre kann bei Bedarf gewechselt werden.
Lehrausbildung gem. BAG § 8b und LFBAG § 18a
Bereiche: 2. Arbeitsmarkt, Speziell für Jugendliche, Speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, Beratung, speziell für Jugendliche, speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung