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ARTEGRA Werkstätten
Geschützte Werkstätte
für: Menschen mit Beeinträchtigungen; Menschen die zurzeit auf einen geschützten Arbeitsplatz angewiesen sind, da andere Maßnahmen der beruflichen Integration nicht möglich sind.
nur durch Zuweisung durch Land OÖ
Die ARTEGRA ist eine Geschützte Werkstätte gemäß dem Oö. ChG und bietet für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen integrative und inklusive Arbeitsplätze an. Unsere Arbeitsbereiche: Gärtnerei, Floristik, Grünraumpflege, Wäscherei, Verwerk Nahversorgung/Lebensmitteleinzelhandel, Geschützte Arbeit in Betrieben.
Bereiche: Arbeitslosengeld, Arbeitslosigkeit, Arbeitsstiftung, Berufsorientierung, Qualifizierung, Speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, berufliche Rehabilitation, Qualifizierung, speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, berufliche Rehabilitation, speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, Arbeit
pro mente Job
Implacementstiftung für Menschen mit einer körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigung von mind. 50% Grad der Behinderung
für: arbeitssuchend gemeldete Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung von mindestens 50% GdB (Behindertenpass), mit Hauptwohnsitz in OÖ, bei denen eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund einer Qualifikation möglich erscheint und die bereits so weit stabilisiert sind, dass die vereinbarten Aus- und Weiterbildungsziele selbstständig erreicht werden können.
Als zusätzliche Unterstützung bietet die proJob Implacementstiftung kostenlose Nachhilfe an, die im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden kann.
Im Rahmen der proJob Implacementstiftung sind jene Ausbildungen möglich, die berufsbegleitend angeboten werden.
Unsere Schwerpunkte sind:
- Lehrausbildungen
- Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich
- Aus- und Weiterbildungen in Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Der Großteil der Ausbildung findet in Form von Betriebspraktika statt. Die Stiftungsdauer wird individuell nach inhaltlichen Gesichtspunkten vereinbart und beträgt max. 3 Jahre. Die Genehmigung des Aus- und Weiterbildungsplans erfolgt nach Prüfung arbeitsmarktpolitischer Kriterien durch das zuständige Arbeitsmarktservice in der Region. Ein Schulungsvertrag zwischen Unternehmen, TeilnehmerIn und Stiftung regelt den Rahmen und die Inhalte der betrieblichen Schulung.
nur durch Zuweisung des AMS
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 8.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
bitte um individuelle Terminvereinbarung
Bereiche: Arbeitslosengeld, Arbeitslosigkeit, Arbeitsstiftung, Berufsorientierung, Bewerbung, Jobsuche, Speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, Weiterbildung, berufliche Rehabilitation, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, berufliche Rehabilitation, speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung