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Ameisberg Werkstätten
Arbeit und Beschäftigung ohne Anstellungsverhältnis für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen nach dem OÖ ChG
für: Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
nur durch Zuweisung durch Bezirkshauptmannschaft
Fähigkeitsorientierte Aktivität nach dem Oö. ChG.
Unser Angebot: sinnvolle Beschäftigung ohne Anstellungsverhältnis in adäquat gestalteten Werkstatträumlichkeiten oder in Partnerbetrieben (Integrative Beschäftigung), Entwicklungsförderung im arbeitstechnischen, sozialen und alltagspraktischen Bereich; Tages- und Jahresstrukturierung u.a. durch Aktivitäten und Feste im Jahreskreis; kontinuierliche Betreuung und Begleitung im Beschäftigungsprozess; persönliche Reflexion im geschützten Rahmen; Entwicklung optimaler Krisenbegleitungsmaßnahmen und gemeinsame Erarbeitung von Zukunftsperspektiven; Verpflegung, Basisversorgung; Transport mit eigenem Fahrdienst.
Zusatzinformation:
- Praktikumsplätze werden angeboten
- Freiwillige Helfer sind erwünscht
- Spenden sind absetzbar
- Infomaterial kann angefordert werden
- Zivildienst
2. Standort: Marktplatz 12, 4152 Sarleinsbach
Bereiche: Freiwilligenarbeit, Fähigkeitsorientierte Aktivität, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, Freizeit, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, Pflegende Angehörige, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, Erwachsenenvertretung, speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung
VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung Linz
Beratung zu Erwachsenenvertretung und Errichtung von Erwachsenenvertretung (vormals Sachwaltschaft)
für: Interessierte zu Erwachsenenvertretungen für Beratungen oder zur Errichtung der Vertretungsverhältnisse
Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer gleichwertigen Beeinträchtigung eingeschränkt ist;
Der Zugang ist bei Beratung offen; für andere Bereiche weist das zuständige Bezirksgericht zu
Beratungsangebot: in allen Fragen in Zusammenhang mit Erwachsenenvertretungen; insbesondere für Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung eingeschränkt ist, für Angehörige und Interessierte; das Beratungsangebot ist kostenlos; wir stehen telefonisch und persönlich in den Beratungszeiten zur Verfügung, im Bedarfsfall auch nach Terminvereinbarung.
Errichtung von gewählter oder gesetzlicher Erwachsenenvertretung für Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer ähnlichen Beeinträchtigung eingeschränkt ist. Die Registrierung dieser Vertretungsverhältnisse im ÖZVV (Österr. Zentrales Vertretungsverzeichnis) kann ebenfalls bei uns erfolgen. Die Kosten sind im Erwachsenenschutzgesetz geregelt.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Im gerichtlichen Auftrag Abklärung der Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung (Clearing) im Bestellungsverfahren, bei Veränderungen des Umfangs oder bei besonderen Fragestellungen (Beispiel: dauerhafte Wohnortveränderung, medizinische Behandlung im Dissens).
Gerichtliche Erwachsenenvertretung: im Rahmen des Bestellungsverfahrens als Rechtsbeistand, als einstweilige Erwachsenenvertreter*in und als gerichtliche Erwachsenenvertreter*in
Telefonisch erreichbar:
Montag - Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
telefonische Beratungen:
Mittwoch: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
persönliche Beratungen:
nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Bereiche: Erwachsenenvertretung
VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung Ried
Beratung zu Erwachsenenvertretung und Errichtung von Erwachsenenvertretung (vormals Sachwaltschaft)
für: Interessierte zu Erwachsenenvertretungen für Beratungen oder zur Errichtung der Vertretungsverhältnisse
Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer gleichwertigen Beeinträchtigung eingeschränkt ist;
Der Zugang ist bei Beratung offen; für andere Bereiche weist das zuständige Bezirksgericht zu
Beratungsangebot: in allen Fragen in Zusammenhang mit Erwachsenenvertretungen; insbesondere für Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung eingeschränkt ist, für Angehörige und Interessierte; das Beratungsangebot ist kostenlos; wir stehen telefonisch und persönlich in den Beratungszeiten zur Verfügung, im Bedarfsfall auch nach Terminvereinbarung.
Errichtung von gewählter oder gesetzlicher Erwachsenenvertretung für Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer ähnlichen Beeinträchtigung eingeschränkt ist. Die Registrierung dieser Vertretungsverhältnisse im ÖZVV (Österr. Zentrales Vertretungsverzeichnis) kann ebenfalls bei uns erfolgen. Die Kosten sind im Erwachsenenschutzgesetz geregelt.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Im gerichtlichen Auftrag Abklärung der Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung (Clearing) im Bestellungsverfahren, bei Veränderungen des Umfangs oder bei besonderen Fragestellungen (Beispiel: dauerhafte Wohnortveränderung, medizinische Behandlung im Dissens).
Gerichtliche Erwachsenenvertretung: im Rahmen des Bestellungsverfahrens als Rechtsbeistand, als einstweilige Erwachsenenvertreter*in und als gerichtliche Erwachsenenvertreter*in
Telefonisch erreichbar:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Beratungen:
nur nach telefonischer Vereinbarung
Bereiche: Erwachsenenvertretung
VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung Steyr
Beratung zu Erwachsenenvertretung und Errichtung von Erwachsenenvertretung (vormals Sachwaltschaft)
für: Interessierte zu Erwachsenenvertretungen für Beratungen oder zur Errichtung der Vertretungsverhältnisse
Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer gleichwertigen Beeinträchtigung eingeschränkt ist;
Der Zugang ist bei Beratung offen; für andere Bereiche weist das zuständige Bezirksgericht zu
Beratungsangebot: in allen Fragen in Zusammenhang mit Erwachsenenvertretungen; insbesondere für Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung eingeschränkt ist, für Angehörige und Interessierte; das Beratungsangebot ist kostenlos; wir stehen telefonisch und persönlich in den Beratungszeiten zur Verfügung, im Bedarfsfall auch nach Terminvereinbarung.
Errichtung von gewählter oder gesetzlicher Erwachsenenvertretung für Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer ähnlichen Beeinträchtigung eingeschränkt ist. Die Registrierung dieser Vertretungsverhältnisse im ÖZVV (Österr. Zentrales Vertretungsverzeichnis) kann ebenfalls bei uns erfolgen. Die Kosten sind im Erwachsenenschutzgesetz geregelt.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Im gerichtlichen Auftrag Abklärung der Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung (Clearing) im Bestellungsverfahren, bei Veränderungen des Umfangs oder bei besonderen Fragestellungen (Beispiel: dauerhafte Wohnortveränderung, medizinische Behandlung im Dissens).
Gerichtliche Erwachsenenvertretung: im Rahmen des Bestellungsverfahrens als Rechtsbeistand, als einstweilige Erwachsenenvertreter*in und als gerichtliche Erwachsenenvertreter*in
Telefonisch erreichbar:
Montag - Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Beratungen:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr
Bereiche: Erwachsenenvertretung
VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung Vöcklabruck
Beratung zu Erwachsenenvertretung und Errichtung von Erwachsenenvertretung (vormals Sachwaltschaft)
für: Interessierte zu Erwachsenenvertretungen für Beratungen oder zur Errichtung der Vertretungsverhältnisse
Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer gleichwertigen Beeinträchtigung eingeschränkt ist;
Der Zugang ist bei Beratung offen; für andere Bereiche weist das zuständige Bezirksgericht zu
Beratungsangebot: in allen Fragen in Zusammenhang mit Erwachsenenvertretungen; insbesondere für Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung eingeschränkt ist, für Angehörige und Interessierte; das Beratungsangebot ist kostenlos; wir stehen telefonisch und persönlich in den Beratungszeiten zur Verfügung, im Bedarfsfall auch nach Terminvereinbarung.
Errichtung von gewählter oder gesetzlicher Erwachsenenvertretung für Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer ähnlichen Beeinträchtigung eingeschränkt ist. Die Registrierung dieser Vertretungsverhältnisse im ÖZVV (Österr. Zentrales Vertretungsverzeichnis) kann ebenfalls bei uns erfolgen. Die Kosten sind im Erwachsenenschutzgesetz geregelt.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Im gerichtlichen Auftrag Abklärung der Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung (Clearing) im Bestellungsverfahren, bei Veränderungen des Umfangs oder bei besonderen Fragestellungen (Beispiel: dauerhafte Wohnortveränderung, medizinische Behandlung im Dissens).
Gerichtliche Erwachsenenvertretung: im Rahmen des Bestellungsverfahrens als Rechtsbeistand, als einstweilige Erwachsenenvertreter*in und als gerichtliche Erwachsenenvertreter*in
Telefonisch erreichbar:
Montag - Mittwoch: 9.00 - 11.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Beratung:
Donnerstag: 13.00 - 14.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Bereiche: Erwachsenenvertretung
VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung Wels
Beratung zu Erwachsenenvertretung und Errichtung von Erwachsenenvertretung (vormals Sachwaltschaft)
für: Interessierte zu Erwachsenenvertretungen für Beratungen oder zur Errichtung der Vertretungsverhältnisse
Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer gleichwertigen Beeinträchtigung eingeschränkt ist;
Der Zugang ist bei Beratung offen; für andere Bereiche weist das zuständige Bezirksgericht zu
Beratungsangebot: in allen Fragen in Zusammenhang mit Erwachsenenvertretungen; insbesondere für Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung eingeschränkt ist, für Angehörige und Interessierte; das Beratungsangebot ist kostenlos; wir stehen telefonisch und persönlich in den Beratungszeiten zur Verfügung, im Bedarfsfall auch nach Terminvereinbarung.
Errichtung von gewählter oder gesetzlicher Erwachsenenvertretung für Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer ähnlichen Beeinträchtigung eingeschränkt ist. Die Registrierung dieser Vertretungsverhältnisse im ÖZVV (Österr. Zentrales Vertretungsverzeichnis) kann ebenfalls bei uns erfolgen. Die Kosten sind im Erwachsenenschutzgesetz geregelt.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Im gerichtlichen Auftrag Abklärung der Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung (Clearing) im Bestellungsverfahren, bei Veränderungen des Umfangs oder bei besonderen Fragestellungen (Beispiel: dauerhafte Wohnortveränderung, medizinische Behandlung im Dissens).
Gerichtliche Erwachsenenvertretung: im Rahmen des Bestellungsverfahrens als Rechtsbeistand, als einstweilige Erwachsenenvertreter*in und als gerichtliche Erwachsenenvertreter*in
Telefonisch erreichbar:
Montag - Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 13.00 - 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
telefonische Beratungen:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr
persönliche Beratungen:
nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Bereiche: Erwachsenenvertretung